Privatpersonen

Vermögende Privatpersonen und Familien halten ihr Vermögen in Form von Grundeigentum und Gesellschaftsanteilen oftmals weltweit und müssen sich damit auch den jeweiligen Anforderungen der Wohn- und Belegenheitsorte stellen. Die Planung einer optimalen Vermögensverwaltung und Vermögensübertragung umfasst dabei nicht nur rein rechtliche und steuerliche Belange sondern oftmals auch die Einbeziehung etwaiger philanthropischer Ziele und die Umsetzung der Wünsche der Eigentümer bzw. Eigentümerverbunde, etwa der Familien.

Unser Team im Bereich Privatpersonen und Vermögensverwaltung verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in der Erarbeitung von individuellen und kreativen Lösungen, die persönlichen, steuerlichen, bürgerschaftlichen und wohltätigen Zwecken Rechnung trägt.

Auch im Falle von Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern, Geschäftspartnern oder auch dem Finanzamt oder anderen Behörden, stehen wir unseren Mandanten als zuverlässiger Partner bei Verhandlungen, im Rahmen von Mediation aber auch bei gerichtlichen Verfahren schlagkräftig zur Seite.

Zu unseren Mandanten gehören US-amerikanische und internationale Geschäftsinhaber, Familien, Family Offices, Treuhänder, Stiftungen, geschlossene Investmentgesellschaften, Private Equity Fund Partner und Investment Manager, für die wir u.a. die Vermögensübertragung – auch unter Überspringen von Generationen – und Geschäftsnachfolge planen. Wir vertreten Vermögensverwalter und Treuhänder und beraten im Hinblick auf die optimale Struktur von Treuhandgesellschaften.

Weitere Beratungsfelder: Wirtschaftsrecht Finanzierungen Prozessrecht